Der E&S-Wärmepumpen Förderservice

Bei einem Umstieg auf eine Wärmepumpe haben Sie Anspruch auf staatliche Zuschuss-Förderung, die bei der KfW vor Beginn des Vorhabens beantragt werden muss. Als Zuschussempfänger müssen Sie den Antrag selbst und im eigenen Namen online bei der KfW stellen, es gibt derzeit keine Möglichkeit, hier eine Vollmacht an Dritte zu erteilen.

 

Wir von E&S-Wärmepumpen lassen Sie damit jedoch nicht alleine, sondern bieten Ihnen Unterstützung an, um die komplexe Antragsstellung zu erleichtern und Ihnen den staatlichen Zuschuss zu sichern. Wir begleiten Sie komplett durch die Anlage Ihres Profils bei der KfW und bei der eigentlichen Antragstellung. Vorab klären wir alle notwendigen Fördervoraussetzungen, prüfen die unterschiedlichen Förderprogramme und Eckdaten und verhelfen Ihnen damit zu hohen Zuschüssen.

 

Seit dem Start der Antragstellungen bei der KfW am 27.02.2024 kommen immer neue Informationen zur Abwicklung der Förderung hinzu – wir behalten für Sie immer den aktuellen Stand der KfW-Förderung im Blick.

Diese Förderungen können sie erhalten:

Die in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) festgelegten Fördersätze unterscheiden zwischen eigen- und fremdgenutzten Gebäuden/Wohneinheiten und sehen seit dem 1.1.2024 wie folgt aus:

 

Für alle Wohngebäude / Nichtwohngebäude bei Einbau einer Wärmepumpe:

  • Der Basisfördersatz für Wärmepumpen, die im Förderprogramm gelistet sind, beträgt immer 30 Prozent.
  • Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es weitere 5 % - wir verbauen ausschließlich Wärmepumpen, die dieser Voraussetzung entsprechen.

 

Für die Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gibt es weitere Förderbestandteile:

  • Für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen können Sie derzeit weitere 20% Klimageschwindigkeitsbonus erhalten.
  • Möglich ist auch ein Einkommensbonus von bis zu 30 % bei einem über drei Jahre nachweisbaren zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 € pro Jahr, diese Summe bezieht die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit ein.

Obergrenzen der Förderung:

Wenn für Ihr Bauvorhaben alle oben genannten Voraussetzungen zutreffen, beträgt der maximal mögliche Fördersatz 70% der tatsächlich angefallenen Kosten für eine selbst genutzte Wohneinheit.

Ebenso gibt es eine Obergrenze bei den Kosten, die das KfW berücksichtigt: Für die erste Wohneinheit werden Heizungstauschkosten in Höhe von maximal 30.000 € anerkannt, für die zweite 15.000 und für jede weitere Wohneinheit 8.000 €.

Ablauf der einzlenen Schritte zum Förderantrag:

1.) Mit der Annahme unseres Angebots durch Ihre Unterschrift schließen wir einen Leistungsvertrag. Dieser bildet die Grundlage für den Antrag und muss daher vor Antragstellung vorliegen..

 

2.) Unser Förderservice kontaktiert Sie auf Wunsch und erhebt die notwendigen Informationen zu Ihrer Immobilie, Ihren privaten Daten sowie den Fördervoraussetzungen.

 

3.) Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag) durch uns als Fachunternehmer. Das Vorliegen einer BzA stellt eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung dar.

 

4.) Anlage Ihres Profils bei MeineKfw.de – hierbei unterstützen wir Sie bereits.

 

5.) Antragstellung mit allen persönlichen Daten und Verknüpfung mit der BzA – mit unserer Hilfe.

 

6.) Nach Erhalt des Zusageschreibens der KfW dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.

 

7.) Wir führen den Heizungswechsel entsprechend des Leistungsvertrags durch, berechnen das Vorhaben und füllen für Sie das Formular „VDZ-Hydraulischer Abgleich“ aus.

 

8.) Wir erstellen für Sie die BnD (Bestätigung nach Durchführung), die für die Abrechnung des Antrags benötigt wird.

 

9.) Sie begleichen alle mit dem Heizungstausch verbundenen Rechnungen vollständig.

 

10.) Sie identifizieren sich mit einem der von der KfW möglichen Verfahren, hierüber erhalten gibt es ab dem 30.09. eine entsprechende Information von der KfW. Wir informieren Sie, was zu tun ist.

 

11.) Dann werden alle im Zusageschreiben geforderten Unterlagen hochgeladen – das genaue Verfahren steht erst ab Ende September 2024 fest, auch hierbei unterstützen wir Sie natürlich.

 

12.) Nach Prüfung aller Unterlagen erfolgt – nach heutigem Stand der KfW-Webseite – die Auszahlung der Fördersumme am Ende des Folgemonats.

Schöpfen Sie das volle Potential der Zuschüsse aus!

Die Beantragung der staatlichen Heizungsförderung ist für viele Immobilienbesitzer eine mühsame Angelegenheit. Zahlreiche Vorgaben müssen beachtet und Fristen eingehalten werden. Neben den technischen Anforderungen (bspw. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs) zählt das pünktliche Einreichen des Antrags zu den wichtigsten formalen Fördervoraussetzungen. 

 

Daher gilt: Die KfW nutzt den hochgeladenen Leistungsvertrag, beziehungsweise den Kostenvoranschlag des Heizungsinstallateurs für die Ermittlung der Fördersumme, bzw. die durch uns in der BzA angegebenen Höchstsumme. Hiervon erhalten Sie den im Zusageschreiben bewilligten Fördersatz auf die tatsächlich angefallenen Kosten.

 

Wichtig zu wissen: Werden Summen im Antrag zu niedrig angesetzt, kann die Förderung nicht mehr an die tatsächlichen Kosten angepasst werden.

 

Ihr Vorteil: E&S-Wärmepumpen arbeitet ausschließlich mit verbindlichen Festpreisen und zwar ab dem ersten Angebot. Dadurch fällt die Förderung des durch uns durchgeführten Heizungstausches oft höher aus, da wir in der BzA alle Kosten berücksichtigen, die anfallen können.

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