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Förderservice beim Heizungstausch

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Klimaerwärmung

Förderservice beim Heizungstausch

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe haben Sie Anspruch auf staatliche Zuschuss-Förderung, die bei der KfW vor Beginn des Vorhabens beantragt werden muss. Als Zuschussempfänger müssen Sie den Antrag selbst und im eigenen Namen online bei der KfW stellen, es gibt keine Möglichkeit, hier eine Vollmacht an Dritte zu erteilen.

Wir von E&S-Wärmepumpen lassen Sie damit jedoch nicht alleine, sondern bieten Ihnen Unterstützung an, die Ihnen die komplexe Antragsstellung zu erleichtert und Ihnen den staatlichen Zuschuss sichert. Wir begleiten Sie komplett durch die Anlage Ihres Profils bei der KfW und bei der eigentlichen Antragstellung. Vorab klären wir alle notwendigen Fördervoraussetzungen und Eckdaten und verhelfen Ihnen damit zu hohen Zuschüssen.

Aus der Vergangenheit wissen wir, wie schnell sich Gesetze und Förderbedingungen ändern können. Wir behalten das Thema für Sie ständig im Blick. 

Diese Förderungen können Sie aktuell erhalten:

 

Die in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) festgelegten Fördersätze unterscheiden zwischen eigen- und fremdgenutzten Gebäuden/Wohneinheiten und sehen seit dem 1.1.2024 wie folgt aus:

Für alle Wohngebäude / Nichtwohngebäude bei Einbau einer Wärmepumpe:

  • Der Basisfördersatz für Wärmepumpen, die im Förderprogramm gelistet sind, beträgt immer 30 Prozent.
  • Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es weitere 5 % – wir verbauen ausschließlich Wärmepumpen, die dieser Voraussetzung entsprechen.

Für die Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gibt es weitere Förderbestandteile:

  • Für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie über 20 Jahre alte Gasheizungen können Sie derzeit weitere 20% Klimageschwindigkeitsbonus
  • Möglich ist auch ein Einkommensbonus von bis zu 30 % bei einem über drei Jahre nachweisbaren zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 € pro Jahr, diese Summe bezieht die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit ein.

Obergrenzen der Förderung:

Wenn für Ihr Bauvorhaben alle oben genannten Voraussetzungen zutreffen, beträgt der maximal mögliche Fördersatz 70% der tatsächlich angefallenen Kosten für eine selbst genutzte Wohneinheit.

Ebenso gibt es eine Obergrenze bei den Kosten, die das KfW berücksichtigt: Für die erste Wohneinheit werden Heizungstauschkosten in Höhe von maximal 30.000 € anerkannt, für die zweite 15.000 und für jede weitere Wohneinheit 8.000 €.

 

Beispiele: 

Beispiel 1

Sie haben ein selbst genutztes Einfamilienhaus und entsorgen mit dem Kauf der Wärmepumpe eine alte Ölheizung, das zu versteuernde Einkommen des Haushalts liegt über 40000 €. Dann erhalten Sie eine Förderung von 55% der tatsächlich anfallenden Kosten bis zur Fördergrenze von 30.000 €. (30% + 5 % + 20%)

Sie haben ein selbst genutztes Einfamilienhaus und entsorgen mit dem Kauf der Wärmepumpe eine alte Ölheizung, das zu versteuernde Einkommen des Haushalts liegt unter 40000 €. Dann erhalten Sie eine Förderung von 70 % der tatsächlich anfallenden Kosten bis 30.000 €, die sich aus allen Boni bis zum Erreichen der Fördergrenze von 70% zusammensetzt.

Sie haben ein Haus mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus und wohnen selbst in einer Wohnung: Dann erhalten Sie 35% auf die Gesamtkosten bis zu der Obergrenze, die sich aus der Zahl der Wohneinheiten ergibt. Für Ihre selbst genutzte Wohneinheit können Sie anteilig (bei 2 WE die Hälfte, bei 3 WE ein Drittel) für weitere max. 35 % Förderung erhalten.

Sie vermieten ein Haus, dann erhalten Sie immer 35% der anfallenden Kosten entsprechend der von der Anzahl der Wohneinheiten abhängigen Förderobergrenzen.

Ablauf der einzelnen Schritte zum Förderantrag:
  1. Mit der Annahme unseres Angebots durch Ihre Unterschrift schließen wir einen Leistungsvertrag mit auflösender Wirkung entsprechend der Vorgaben der KfW. Dieser bildet die Grundlage für den Antrag und muss daher vor Antragstellung vorliegen.
  2. Unser Förderservice kontaktiert Sie auf Wunsch und erhebt die notwendigen Informationen zu Ihrer Immobilie, Ihren privaten Daten sowie Eigentumsverhältnissen und Angaben zur bisherigen Heizung.
  3. Mit der Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag) bestätigen wir als Fachunternehmer die Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens. Das Vorliegen einer BzA stellt eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung
  4. Anlage Ihres Profils bei Meine Kfw.de und Antragstellung mit allen persönlichen Daten und Verknüpfung mit der BzA – hierbei unterstützen wir Sie auf Wunsch.
  5. Nach Erhalt des Zusageschreibens der KfW dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
  6. Wir führen den Heizungswechsel entsprechend des Leistungsvertrags und der gemeinsamen Terminvereinbarung durch.
  7. Sie begleichen alle mit dem Heizungstausch verbundenen Rechnungen vollständig.
  8. Sie identifizieren sich mit einem der von der KfW möglichen Verfahren, per Videoidentifizierung oder über das Post-Ident-Verfahren.
  9. Wir erstellen für Sie die BnD (Bestätigung nach Durchführung), die für die Abrechnung des Antrags benötigt wird und die die Entsorgung der alten Heizanlage bestätigt.
  10. Dann werden alle im Zusageschreiben geforderten Unterlagen (Meldebestätigung, Grundbuchauszug, Steuerbescheide, Rechnungen) hochgeladen und der Nachweis für das entsprechend der Fördervoraussetzungen umgesetzte Projekt erstellt.
  11. Nach Prüfung aller Unterlagen durch die KFW erfolgt die Auszahlung der Fördersumme auf das von Ihnen angegebene Konto.

Die Beantragung der staatlichen Heizungsförderung ist für viele Immobilienbesitzer eine mühsame Angelegenheit. Zahlreiche Vorgaben müssen beachtet und Fristen eingehalten werden. Neben den technischen zählt das pünktliche Einreichen des Antrags zu den wichtigsten formalen Fördervoraussetzungen.

Daher gilt: Die KfW nutzt den hochgeladenen Leistungsvertrag, beziehungsweise den Kostenvoranschlag des Heizungsinstallateurs für die Ermittlung der Fördersumme, bzw. die durch uns in der BzA angegebenen Höchstsumme bis zur Fördergrenze. Hiervon erhalten Sie den im Zusageschreiben bewilligten Fördersatz auf die tatsächlich angefallenen Kosten.

Wichtig zu wissen: Werden Summen im Antrag zu niedrig angesetzt, kann die Förderung nicht mehr nachträglich an die tatsächlichen Kosten angepasst werden, daher setzen wir zunächst immer die Förderobergrenzen an.

Ihr Vorteil: E&S-Wärmepumpen arbeitet ausschließlich mit verbindlichen Festpreisen und zwar ab dem ersten Angebot. Dadurch fällt die Förderung des durch uns durchgeführten Heizungstausches oft höher aus, da wir in der BzA alle Kosten berücksichtigen, die anfallen können.

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